Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Justizorganisationsverordnung
SächsJOrgVO§ 2 Auswärtige Strafvollstreckungskammern
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJOrgVO/2#abs-1 (1) Für den Amtsgerichtsbezirk Döbeln wird eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Chemnitz in Döbeln gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJOrgVO/2#abs-2 (2) Für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wird je eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig in Borna und Torgau gebildet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJOrgVO/2#abs-3 (3) Für den Amtsgerichtsbezirk Riesa wird eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden in Riesa gebildet.