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SächsJG

§ 41a Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/41a#abs-1 (1) Dem Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordnet ist die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/41a#abs-2 (2) Die LIT hat ihren Sitz in Dresden. Sie kann, insbesondere für die Betreuung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Außenstellen unterhalten.

§ 41 § 41b