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§ 41a SächsJG (Sachsen) — Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

Sächsisches Justizgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordnet ist die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT).

(2) Die LIT hat ihren Sitz in Dresden. Sie kann, insbesondere für die Betreuung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Außenstellen unterhalten.