Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Justizgesetz
SächsJG§ 25 Zuständigkeit des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im ersten Rechtszug
Stand: 26.08.2026
In den Fällen des § 48 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Sächsische Oberverwaltungsgericht im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die vorzeitige Besitzeinweisungen betreffen.