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§ 25 SächsJG (Sachsen) — Zuständigkeit des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im ersten Rechtszug

Sächsisches Justizgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Fällen des § 48 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Sächsische Oberverwaltungsgericht im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die vorzeitige Besitzeinweisungen betreffen.