Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsJAG · SächsGVBl. 2021 Nr. 11, S. 318, Fsn-Nr. 305-1/2

Gesetz über die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen

10 Normen · Ausgangsfassung vom 26.02.2021 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Landesjustizprüfungsamt
  2. § 2 Erste Juristische Prüfung
  3. § 3 Zweite Juristische Staatsprüfung
  4. § 4 Widerspruchsverfahren
  5. § 5 Prüfungsorte und Prüfungsorgane der staatlichen Pflichtfachprüfung
  6. § 6 Prüfungsorte und Prüfungsorgane der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
  7. § 7 Stellung der Prüfungsorgane
  8. § 8 Vorbereitungsdienst
  9. § 9 Verleihung eines Bachelorgrads
  10. § 10 Verordnungsermächtigung

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    25.03.2026 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.03.2026

    SächsGVBl. 2026 S. 86

  2. Stand der amtlichen Fassung

    25.05.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2025 (SächsGVBl. 2026 S. 86)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    17.01.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.01.2024, Artikel 1

    SächsGVBl. 2024 S. 38

  4. Historischer Änderungsnachweis

    15.12.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.12.2022, Artikel 7

    SächsGVBl. 2022 S. 626

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).