Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz
SächsInvStärkG§ 7 Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium der Finanzen hat dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages beginnend mit dem Jahr 2017 halbjährlich über den Vollzug dieses Gesetzes zu berichten.