Das Staatsministerium der Finanzen hat dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages beginnend mit dem Jahr 2017 halbjährlich über den Vollzug dieses Gesetzes zu berichten.
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Das Staatsministerium der Finanzen hat dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages beginnend mit dem Jahr 2017 halbjährlich über den Vollzug dieses Gesetzes zu berichten.