Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Informationssicherheitsgesetz SächsISichG § 20 Übergangsregelung Stand: 26.08.2026 Sachsen Sicherheitskonzepte nach § 14 sind erstmals im Jahre 2024 einer Revision nach § 14 Satz 2 zu unterziehen.