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Sächsisches Informationssicherheitsgesetz
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Sicherheitskonzepte nach § 14 sind erstmals im Jahre 2024 einer Revision nach § 14 Satz 2 zu unterziehen.