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§ 20 SächsISichG (Sachsen) — Übergangsregelung

Sächsisches Informationssicherheitsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sicherheitskonzepte nach § 14 sind erstmals im Jahre 2024 einer Revision nach § 14 Satz 2 zu unterziehen.