Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsIHKG · SächsGVBl. 1991 Nr. 28, S. 380, Fsn-Nr. 600-2

Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen

9 Normen · Ausgangsfassung vom 18.11.1991 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 4 — Prüfung des Jahresabschlusses1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Errichtung; Auflösung; Änderung der Bezirke
  3. § 2 Aufsicht
  4. § 3 Beiträge und Gebühren
  5. § 4 Prüfung des Jahresabschlusses
  6. § 5 Dienstsiegel
  7. § 6 Bestellung von Sachverständigen
  8. § 7 (aufgehoben)
  9. § 8 (aufgehoben)
  10. § 9 (aufgehoben)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.12.2017 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.