Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Hochschulgesetz
SächsHSG§ 32 Studienjahr
Stand: 26.08.2026
Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. Über Beginn und Ende des Semesters entscheidet die Landesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte.