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§ 32 SächsHSG (Sachsen) — Studienjahr

Sächsisches Hochschulgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. Über Beginn und Ende des Semesters entscheidet die Landesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte.