nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 87 SächsGfbWBVO (Sachsen) — Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 970 Stunden. Davon werden

1. 460 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,

2. 230 Stunden als Selbststudium und

3. 1 280 Stunden als praktische Weiterbildung

erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus der Anlage 22.