Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Gemeindeordnung
SächsGemO§ 27 Rechtsstellung des Gemeinderats
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGemO/27#abs-1 (1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGemO/27#abs-2 (2) In Städten führt der Gemeinderat die Bezeichnung Stadtrat.