Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz
SächsGedenkStG§ 3 Gemeinnützigkeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGedenkStG/3#abs-1 (1) Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung .
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGedenkStG/3#abs-2 (2) Die Stiftung verfolgt ihren Zweck selbstlos, ausschließlich und unmittelbar.