(1) Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung .
(2) Die Stiftung verfolgt ihren Zweck selbstlos, ausschließlich und unmittelbar.
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(1) Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung .
(2) Die Stiftung verfolgt ihren Zweck selbstlos, ausschließlich und unmittelbar.