Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung
SächsGarStellplVO§ 20 Bauvorlagen
Stand: 26.08.2026
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
1. die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
2. die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
3. die CO-Warnanlagen,
4. die maschinellen Lüftungsanlagen,
5. die Sicherheitsbeleuchtung.