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§ 20 SächsGarStellplVO (Sachsen) — Bauvorlagen

Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1. die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,

2. die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,

3. die CO-Warnanlagen,

4. die maschinellen Lüftungsanlagen,

5. die Sicherheitsbeleuchtung.