Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
SächsGKV§ 37 (weggefallen)
Stand: 26.08.2026
Für § 37 SächsGKV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.