Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
SächsGKV§ 1 Rechtsstellung und Sitz
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGKV/1#abs-1 (1) Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Er besitzt das Recht, Beamte zu haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGKV/1#abs-2 (2) Sitz des Kommunalen Versorgungsverbands ist Dresden.