Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen

SächsGKV

§ 1 Rechtsstellung und Sitz

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGKV/1#abs-1 (1) Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Er besitzt das Recht, Beamte zu haben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGKV/1#abs-2 (2) Sitz des Kommunalen Versorgungsverbands ist Dresden.

§ 2