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§ 1 SächsGKV (Sachsen) — Rechtsstellung und Sitz

Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Er besitzt das Recht, Beamte zu haben.

(2) Sitz des Kommunalen Versorgungsverbands ist Dresden.