Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Feuerwehrverordnung

SächsFwVO

Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Beschreibung der Dienstkleidung, persönlichen Schutzkleidung und Funktionsabzeichen

1. Dienstkleidung

Die im Folgenden genannte und beschriebene Dienstkleidung wird für die Feuerwehren im Freistaat Sachsen eingeführt. Die Farbe bordeauxviolett der Dienstkleidungsgegenstände und der Funktionsabzeichen ähnelt RAL 4004. Die Farbe Dunkelblau ähnelt RAL 5004.

a)

Jacke – Männer Freiwillige Feuerwehren

Dunkelblaues Tuch, einreihig, mit Fasson und Sitzschlitz, ohne Biesen auf vier Knöpfen knöpfbar, Innentaschen, einer eingesetzten Brusttasche links ohne Patte und zwei eingesetzten Seitentaschen mit Patte, mit zwei Schlaufen und Löchern zum Anbringen der Dienstgradabzeichen. Alle sichtbaren Knöpfe silberfarben gekörnt, an den Kragenecken Kragenspiegel nach Buchstabe t.

b)

Jacke – Männer Berufsfeuerwehren

Wie Buchstabe a, jedoch ohne Schlaufen, Löcher und Kragenspiegel. Alle sichtbaren Knöpfe silberfarben, in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr goldfarben gekörnt.

c)

Jacke – Frauen Freiwillige Feuerwehren

Dunkelblaues Tuch, einreihig, mit Fasson, ohne Biesen auf vier Knöpfen knöpfbar, Innentaschen und zwei eingesetzten Seitentaschen mit Patte, mit zwei Schlaufen und Löchern zum Anbringen der Dienstgradabzeichen nach Anlage 1 Nummer 1. Alle sichtbaren Knöpfe silberfarben gekörnt, an den Kragenecken Kragenspiegel nach Buchstabe t.

d)

Jacke – Frauen Berufsfeuerwehren

Wie Buchstabe c, jedoch ohne Schlaufen, Löcher und Kragenspiegel. Alle sichtbaren Knöpfe silberfarben, für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr goldfarben gekörnt.

e)

Hose – Männer

Dunkelblaues Tuch, lange Hose ohne Biesen mit Rundbund, ohne Aufschläge, mit modisch angepasster Fußweite, Schrittfutter, zwei Flügeltaschen, einer Gesäßtasche, Bund mit Gürtelschlaufen für 45 mm breites Koppel.

f)

Hose – Frauen

Wie Buchstabe e, jedoch ohne Gesäßtasche.

g)

Damenrock

Dunkelblaues Tuch, glatter Rock mit Rundbund, linksseitigem Rockverschluss und einer Gehfalte hinten oder vorn in modisch angepasster Länge.

h)

Diensthemd und Sommerdiensthemd

aa)

Diensthemd

Oberhemd mit langem oder kurzem Arm einfarbig hellblau oder weiß, festem Kragen und einfachen Manschetten; Brusttaschen mit Patte und Knopf, ohne Schulterklappen.

bb)

Sommerdiensthemd

Hemdbluse mit langem oder kurzem Arm einfarbig hellblau oder weiß; Rundbund, zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Faltenleiste und Patte zum Knöpfen, Schulterklappen.

i)

Binder

Binder, einfarbig dunkelblau mit Gummizug oder zum Binden, auch mit aufgesticktem oder gewebtem Feuerwehremblem.

j)

Strickjacke – Pullover

Einfarbig dunkelblaues Strickmaterial, Strickjacke mit Reißverschluss und 2 eingearbeiteten Seitentaschen. Pullover mit rundem oder spitzem Ausschnitt, Segeltuchbesatz an Schultern und Ärmeln, aufgesetzter Brusttasche mit Patte und Klettverschluss, Schulterklappen mit Klettverschluss.

k)

Schirmmütze

Dunkelblaues Tuch, mit Lackschirm, bordeauxviolette Biese am Mützendeckel und am Bund, metallgeprägtem Mützenabzeichen nach Buchstabe r am Bund sowie zwei Knöpfen zur Befestigung einer Kordel nach Buchstabe s. Die Knöpfe silberfarben gekörnt, für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr goldfarben gekörnt.

l)

Damenkappe

Dunkelblaues Tuch, in Stewardessenform mit maschinengesticktem oder gewebtem Mützenabzeichen nach Buchstabe r.

m)

Arbeitsmütze

Barett aus dunkelblauem Tuch mit maschinengesticktem oder gewebtem Mützenabzeichen nach Buchstabe r oder dunkelblaues Basecap, vorn mit mittiger Aufschrift „Feuerwehr“ und dem Gemeindenamen

n)

Parka

Dunkelblauer, wetterfester, wasserundurchlässiger Stoff mit ausknöpfbarem Innenfutter, durchgehendem, mit Patte und Klettverschluss verdecktem Reißverschluss, zwei Seitentaschen, zwei aufgesetzten Schulterklappen, einer Brusttasche überlappend mit Klettverschluss und einer Brustinnentasche.

o)

Handschuhe

Dunkelgraue oder schwarze Fingerhandschuhe.

p)

Koppel

Schwarzes Leder, Breite 45 mm, mit Kastenschloss nach Buchstabe u.

q)

Halbschuhe beziehungsweise Schnürstiefel, schwarz

r)

Mützenabzeichen (Abbildung 1)

Das Mützenabzeichen zeigt das farbige Wappen des Freistaates Sachsen, beidseitig von jeweils vier altsilberfarbenen und vier darin liegenden bordeauxvioletten Flammenflügeln eingefasst, und ist von einem altsilberfarbenen Feuerwehrsymbol, bestehend aus einem Feuerwehrhelm mit Nackenleder, gekreuztem Feuerwehrbeil und Strahlrohr gekrönt (Größe 90 mm x 38 mm; Wappenhöhe 21 mm), in maschinengestickter, gewebter oder metallgeprägter Ausführung.

s)

Mützenkordel (Abbildungen 2 bis 4)

Doppellagig, beidseitig verstellbar, Länge der Mützengröße angepasst, in den Farben

aa)

dunkelblau für:

Mannschaften und Unterführer/Unterführerinnen Freiwillige Feuerwehr, zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr

bb)

silberfarben für:

Führungskräfte Freiwillige Feuerwehr, erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr

cc)

goldfarben für:

zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr.

t)

Kragenspiegel (Abbildungen 5 und 6)

Parallelogramm aus bordeauxviolettem festem Stoff mit Feuerwehrsymbol, dieses metallgeprägt, ab Brandmeister/Brandmeisterinnen mit silberfarbener Paspelierung.

u)

Kastenschloss (Abbildung 7)

65 mm breit, 47 mm hoch, verchromt mit mittig aufgesetztem goldfarbenem Feuerwehrsymbol, in den Abmaßen Breite 35 mm und Höhe 30 mm.

v)

Ärmelabzeichen (Abbildungen 8 bis 10)

Gestickt oder gewebt, auf dunkelblauer festkantiger Tuch- oder Filzunterlage, Größe circa 86 x 68 mm, Gemeindewappen 42 x 35 mm, Schrifthöhe 8 mm, Umrandung und Schrift in beliebiger Farbe. Ärmelabzeichen werden jeweils in der Mitte des linken Oberärmels, 150 mm von der Achselnaht bis zum oberen Rand des Abzeichens, getragen. Die Kreisbrandmeister und die Kreisbrandmeisterinnen tragen im Ärmelabzeichen anstelle des Gemeindewappens das Wappen des Landkreises, dem Namen des Landkreises und der Aufschrift „Kreisbrandmeister“ oder „Kreisbrandmeisterin“. Landesbeamte und Landesbeamtinnen sowie Bedienstete der Fachrichtung Feuerwehr bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule tragen im Ärmelabzeichen anstelle des Gemeindewappens das Wappen des Freistaates Sachsen, die Bezeichnung der Dienststelle und der Aufschrift „Freistaat Sachsen“; die Umrandung und die Schrift in der Farbe Gold nach RAL 1021. Der Bezirksbrandmeister, die Bezirksbrandmeisterin, der Landesbranddirektor und die Landesbranddirektorin tragen anstelle der Bezeichnung der Dienststelle die Funktionsbezeichnung.

w)

Namenszüge

Silberfarben gestickt oder gewebt, auf dunkelblauer festkantiger Tuch- oder Filzunterlage, 20 mm hoch, Schrifthöhe 15 mm, oder in vergleichbarer Ausführung. Namenszüge können oberhalb der linken Brusttasche des Sommerdiensthemdes, der Feuerwehrüberjacke, der Feuerwehrjacke, des Pullovers und der Strickjacke getragen werden.

x)

Weitere Dienstkleidungsstücke

Je nach Erfordernis kann das Tragen weiterer Dienstkleidungsstücke, zum Beispiel

aa)

Wintermütze aus dunkelblauem Tuch mit dunkelblauem umlaufendem Webpelz,

bb)

Wettermantel aus dunkelblauem Stoff,

cc)

T-Shirt, Polohemden oder Sweatshirt aus dunkelblauem Stoff, auch mit der Aufschrift „Feuerwehr“ angeordnet werden.

y)

Tagesdienstkleidung

Die Tagesdienstkleidung besteht aus Cargohose, Blouson oder Arbeitsjacke sowie Wetterschutzjacke und kann je nach Erfordernis miteinander und mit sonstiger tätigkeitsgerechter Oberbekleidung (Dienst- oder Sommerdiensthemd, T-Shirt, Sweatshirt, Pullover, Fleecejacke, Strickjacke, Softshelljacke) kombiniert werden.

aa)

Cargohose

Farbe dunkelblau, Schnitt nach Anlage 4 Abbildung 1; Bundweitenregulierung, zwei schräge Leistentaschen vorn; erfüllt der Hosenstoff die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340, können die Taschen mit verdecktem Reißverschluss schließbar sein; zwei Gesäßtaschen mit abgeschrägter Patte und je zwei verdeckten Druckknöpfen, zwei seitlich an Hosenbeinen aufgesetzte Taschen mit abgeschrägter Patte, zwei verdeckten Druckknöpfen und 5 mm breiter roter Biese oberhalb der Patte; eine der Taschen kann mit innen liegendem Steg ausgestattet sein; zur Hose ist ein schwarzer Gürtel mit silberner Gürtelschnalle zu tragen. Die Patten beider Seitentaschen sind mit der Direkteinstickung „FEUERWEHR“ entsprechend Anlage 4 Abbildung 5 zu versehen. Die Cargohose kann aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllen.

bb)

Blouson

Farbe dunkelblau, aufstellbarer Kragen, Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer circa 70 mm breiten Leiste mit verdeckten Druckknöpfen; Ärmelsaum, Lasche mit zwei verdeckten Druckknöpfen zur Weitenregulierung oder vom Oberstoff überdeckter Strickbund; Gewebetunnel für Schulterklappen, circa 30 mm Breite, 70 mm Länge, Schulterklappenunterteil circa 22 mm breit, Abstand 10 mm zur Armeinsatznaht; zwei innenliegende Brusttaschen mit abgeschrägten Patten und verdeckten Druckknöpfen; Einstickung des Schriftzuges „FEUERWEHR“ nach Anlage 4 Abbildung 5 auf der linken Brusttaschenpatte; zwei schräge Leistentaschen ohne Patte; wenn der Blouson- oder Jackenstoff die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllt, können die Taschen mit verdecktem Reißverschluss schließbar sein; getrennte Innentaschen für Geldbörse, Mobiltelefon und Stifte; Napoleontasche mit Reißverschluss im linken Vorderteil, vom Übertritt verdeckt; vorn über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe; in Passenaht eingenäht 5 mm breite rote Biese; auf dem Rücken, circa 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese, silbern reflektierender Schriftzug „FEUERWEHR“, 300 mm breit, Schriftgröße 50 mm, Schriftart Arial; auf dem Rücken zwei von der roten Biese abwärts bis zum Saum gerade verlaufende Teilungsnähte; Steppung zur Rückenmitte; auf linkem Oberärmel ein Ärmelabzeichen mit dem Wappen entsprechend Buchstabe v, Oberkante circa 150 mm unterhalb der Schulternaht; optional kann die linke Brusttasche mit integrierter Funkgerätetasche und seitlicher Öffnung für die Antenne ausgestattet werden, oberhalb der Brusttasche eine Halterung für eine Hör- und Sprechgarnitur angebracht werden, oder auf der Patte der rechten Brusttasche ein gesticktes Namensschild mit Klettband angebracht werden; der Blouson kann aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllen; Blousonschnitt nach Anlage 4 Abbildung 2 mit dehnbarerem Jackenbund; der Blouson kann auch als Kurzjacke aus einem Oberstoff mit wasserdampfdurchlässiger, wasser- und winddichter Membrane (Softshelljacke) getragen werden; der Jackensaum wird mit weitenregulierbarem Tunnel, Kordelgummi mit Kordelstopper, Schlaufe mit Druckknopf in Seitennaht zum Einhängen der Kordel ausgeführt.

cc)

Arbeitsjacke

Beschreibung wie Doppelbuchstabe bb, jedoch ohne die Optionen; dazu ist ein weitenregulierbarer verdeckter Kordelzug im Jackensaum möglich; Schnitt nach Anlage 4 Abbildung 3.

dd)

Wetterschutzjacke

Die Wetterschutzjacke ist eine Langjacke mit abnehmbarer oder verstaubarer Kapuze aus dunkelblauem Oberstoff mit wasserdampfdurchlässiger, wasser- und winddichter Membrane nach DIN EN 343, Ret-Wert Klasse 3 < 10; der Schnitt ergibt sich aus Anlage 4 Abbildung 4; die Wetterschutzjacke hat ein festes Innenfutter und zusätzlich einen herausnehmbaren Kälteschutz; einen Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer circa 70 mm breiten Leiste und verdeckten Druckknöpfen, einen bis oben mit Reißverschluss verschließbaren Stehkragen; zwei Brusttaschen mit geraden, an den Ecken abgeschrägten Patten und je zwei verdeckten Druckknöpfen; Einstickung des Schriftzuges „FEUERWEHR“ nach Anlage 4 Abbildung 5 auf der linken Brusttaschenpatte; eine Napoleontasche mit Reißverschluss im linken Vorderteil, vom Übertritt verdeckt; zwei schräge Leistentaschen mit verdecktem Reißverschluss, Eingriff von unten; zwei Brusttaschen im Innenfutter oder im herausnehmbaren Kälteschutz; eine Tasche für ein Mobiltelefon innen rechts auf dem Innenfutter oder auf dem Kälteschutz aufgenäht; Gewebetunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgradabzeichen, circa 30 mm Breite, 70 mm Länge, Abstand 10 mm zur Armeinsatznaht; zweiteiliger Ärmel; verstellbarer Manschettenabschluss mit verdeckten Druckknöpfen; Jackensaum und Taille mit weitenregulierbarem Tunnel; Kordelgummi mit Kordelstopper; Schlaufe mit Druckknopf in der Seitennaht zum Einhängen der Kordel; vorne über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe; in Passennaht eingenähte 5 mm breite rote Biese auf dem Rücken; circa 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese silbern reflektierender Schriftzug „FEUERWEHR“, 300 mm breit, Schriftgröße 50 mm, Schriftart Arial; optional auf linkem Oberärmel mittig das Ärmelabzeichen mit dem Wappen entsprechend Buchstabe v, Oberkante circa 150 mm unterhalb Schulternaht. Optional kann auf der Patte der rechten Brusttasche ein gesticktes Namensschild mit Klettband aufgebracht sein.

2. Persönliche Schutzkleidung

Die Schutzausrüstung besteht aus

a)

Feuerwehrjacke,

b)

Feuerwehrhose,

c)

Feuerwehrhelm,

d)

Feuerwehrschutzhandschuhen,

e)

Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk,

f)

Feuerwehr-Haltegurt,

g)

weiteren Schutzausrüstungsstücken.

Persönliche Schutzausrüstung muss dem Stand der Technik entsprechen. Die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Schutzausrüstungsstücke müssen der DIN EN 469 4 sowie den Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit des Anhangs B der DIN EN 469 entsprechen.

3. Funktionsabzeichen

a)

Grundmerkmale für Dienstgrade

Die Funktionsabzeichen in gestickter oder gewebter Ausführung werden wie folgt getragen:

aa)

Jacke: Mitte des linken Unterärmels, 120 mm von der Ärmelunterkante bis zum unteren Rand des Abzeichens

bb)

Sommerdiensthemd, Pullover und Strickjacke: linke Brustseite, 20 mm über der Patte der Brusttasche getragen. Es wird jeweils nur das höchste Funktionsabzeichen getragen. Die Farbe dunkelblau der Funktionsabzeichen ähnelt RAL 5004.

b)

Gruppenführer/Gruppenführerin (Abbildung 11)

Dunkelblaue festkantige Tuch- oder Filzunterlage, 80 mm breit, 30 mm hoch, an den Ecken abgerundet, ein silberfarbener Balken, 8 mm breit, 60 mm lang, mittig angeordnet. Helmkennzeichen: ein roter Streifen ähnlich RAL 3019, 10 mm breit, 70 mm lang, auf beiden Seiten des Helmes

c)

Zugführer/Zugführerin (Abbildung 12)

Dunkelblaue festkantige Tuch- oder Filzunterlage, 80 mm breit, 40 mm hoch, an den Ecken abgerundet, zwei silberfarbene 8 mm breite, 60 mm lange Streifen, im Abstand von 5 mm übereinander, mittig angeordnet. Helmkennzeichen: zwei rote Streifen ähnlich RAL 3019, 70 mm lang, 10 mm breit, im Abstand von 10 mm übereinander, auf beiden Seiten des Helms.

d)

Stellvertreter und Stellvertreterin der Ortswehrleitung (Abbildung 13)

Ein silberfarbener viereckiger Stern, Seitenlänge je 12 mm, mittig angeordnet auf Tuch- oder Filzunterlage wie Buchstabe a Helmkennzeichen: ein roter Streifen ähnlich RAL 3019, 10 mm breit, alle 70 mm 10 mm unterbrochen, um den gesamten Helm laufend.

e)

Ortswehrleiter/Ortswehrleiterin (Abbildung 14)

Wie Buchstabe c, jedoch mit silberfarbener Einfassung, Litze 2 mm breit, an den Ecken abgerundet, als Umrandung. Helmkennzeichen: ein roter Streifen ähnlich RAL 3019, 10 mm breit um den gesamten Helm laufend.

f)

Stellvertreter und Stellvertreterin der Gemeindewehrleitung (Abbildung 15)

Zwei silberfarbene viereckige Sterne, Seitenlänge je 12 mm, nebeneinanderliegend, gleichmäßig angeordnet auf Tuch- oder Filzunterlage wie Buchstabe a. Helmkennzeichen: zwei rote Streifen ähnlich RAL 3019, 10 mm breit, alle 70 mm 10 mm unterbrochen, im Abstand von 10 mm übereinander um den gesamten Helm laufend.

g)

Gemeindewehrleiter/Gemeindewehrleiterin (Abbildung 16)

Wie Buchstabe e, jedoch mit silberfarbener Einfassung wie Buchstabe d. Helmkennzeichen: zwei rote Streifen ähnlich RAL 3019, 10 mm breit, im Abstand von 10 mm übereinander um den gesamten Helm laufend.

h)

Stellvertretende des Kreisbrandmeisters oder der Kreisbrandmeisterin (Abbildung 17)

Drei silberfarbene viereckige Sterne, Seitenlänge 12 mm, nebeneinanderliegend, in gleichmäßigem Abstand, auf Tuch- oder Filzunterlage wie Buchstabe a. Helmkennzeichen: ein roter Streifen ähnlich RAL 3019, 30 mm breit, alle 70 mm 10 mm unterbrochen um den gesamten Helm laufend.

i)

Kreisbrandmeister/Kreisbrandmeisterin (Abbildung 18)

Wie Buchstabe g, Einfassung silberfarben wie Buchstabe d. Helmkennzeichen: ein roter Streifen ähnlich RAL 3019, 30 mm breit, um den gesamten Helm laufend.

j)

Gerätewart/Gerätewartin (Abbildung 19)

Bordeauxviolettes Zahnrad von 45 mm Durchmesser und sechs von einer Achse ausgehenden Speichen und 18 Zähnen auf dunkelblauer festkantiger Tuch- oder Filzunterlage, Durchmesser der Unterlage 55 mm. Das Tätigkeitsabzeichen kann in der Mitte des linken Unterärmels der Jacke, 120 mm von der Ärmelunterkante bis zum unteren Rand des Abzeichens, getragen werden.

k)

Atemschutzgeräteträger/Atemschutzgeräteträgerin (Abbildung 20)

Helmkennzeichen an der Helmvorderseite: Aufkleber 50 mm Durchmesser mit rotem Buchstaben „A“.

l)

Abzeichen für Feuerwehrmusiker/Feuerwehrmusikerinnen

Schwalbennester an beiden Ärmeleinsätzen der Tuchjacke und des Sommerdiensthemdes (sieben senkrechte 18 mm breite silberfarbene Tressen-Streifen mit unterem Bogen auf bordeauxviolettem verstärktem Tuch). Die Leiter der Musikzüge tragen Schwalbennester mit 40 mm breiter Kantillenfranse. Lyra, 15 mm breit, 25 mm hoch, silberfarben; ab Brandmeister und Brandmeisterin Freiwillige Feuerwehr goldfarben, metallgeprägt auf den Schulterstücken, gestickt oder gewebt auf den Aufschiebeschlaufen

m)

Führungskräftekennzeichnung

Führungskräfte im Einsatz tragen zur Kennzeichnung eine farbige Weste oder einen farbigen Überwurf mit ergänzender Funktionsaufschrift auf dem Brust- und Rückenteil soweit erforderlich. Das Funktionsaufschriftsfeld hat eine Breite von 500 mm und die Oberfläche ist silberfarben reflektierend; die Schriftfarbe ist schwarz mit einer Schrifthöhe von etwa 100 mm – Abbildung 21. Die Weste oder der Überwurf ist einlagig gearbeitet. Im Brustbereich oder an den Seiten befinden sich verstellbare Verschlüsse, die eine flexible Weitenregulierung erlauben. Bei nicht dauerhaft gekennzeichneten Westen oder Überwürfen sind im Brust- und Rückenbereich Halterungen zum Anbringen der Aufschriftsfelder mittels Klettverschlüssen vorzusehen. Die Weste oder der Überwurf wird über der jeweiligen Einsatzkleidung getragen. Die Eigenschaften der Einsatzkleidung dürfen dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.

Folgende Farben und Funktionsaufschriften sind zu verwenden:

Farben und Funktionsaufschriften Funktionen/Bereiche Westen- oder Überwurffarbe Funktions­aufschriften

Funktionen/Bereiche Westen- oder Überwurffarbe Funktions­aufschriften

Einsatzleiter/­Einsatzleiterin Gelb ähnlich

RAL 1003 Keine

Abschnittsleiter/­Abschnittsleiterin Weiß ähnlich

RAL 9010 Abschnittsleitung

Einheitsführer/Einheitsführerinnen selbstständiger ­Gruppen oder Trupps

(Erkundungsgruppe Messtrupp) Rot ähnlich

RAL 3000 Keine

Fachberater/­Fachberaterin Grün ähnlich

RAL 6018 Gefahrgut;

Technische Hilfe

Westen oder Überwürfe in den Grundfarben Weiß, Rot und Grün können mit ergänzenden Aufschriften von Fachdiensten der Feuerwehr versehen werden. Zugführer/Zugführerinnen tragen Westen oder Überwürfe in der Grundfarbe Weiß ohne Aufschrift.

Abbildungen

Abb. 1 Mützenabzeichen

Abbildung 2 Abbildung Abbildung

Abb. 2 bis einschließlich Hauptlöschmeister/Hauptlöschmeisterin Freiwillige Feuerwehr/Hautbrandmeister/Hauptbrandmeisterin Berufsfeuerwehr

Abbildung 3 Abbildung Abbildung

Abb. 3 ab Brandmeister/Brandmeisterin Freiwillige Feuerwehr/erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr

Abbildung 4 Abbildung Abbildung

Abb. 4 zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr

Abbildung 5 bis 10 Abbildung Abbildung Abbildung

Abb. 5 bis Hauptlöschmeister/

Hauptlöschmeisterin

Abb. 6 ab Brandmeister/

Brandmeisterin

Abb. 7 Kastenschloss

Abb. 8 Freiwillige Feuerwehr

Abb. 9 Berufsfeuerwehr

Abb. 10 Landesbedienstete

Innenministerium

Abbildungen 11 bis 20 Abbildung Abbildung

Abb. 11 Gruppenführer/Gruppenführerin

Abb. 12 Zugführer/Zugführerin

Abb. 13 Stellvertreter/ Stellvertreterin Ortswehrleiter/ Ortswehrleiterin

Abb. 14 Ortswehrleiter/Ortswehrleiterin

Abb. 15 Stellvertreter/Stellvertreterin Gemeindewehrleiter/

Gemeindewehrleiterin

Abb. 16 Gemeindewehrleiter/

Gemeindewehrleiterin

Abb. 17 Stellvertreter/Stellvertreterin Kreisbrandmeister/Kreisbrandmeisteri

Abb. 18 Kreisbrandmeister/Kreisbrandmeisterin

Abb. 19 Gerätewart/Gerätewartin

Abb. 20 Atemschutzträger/Atemschutzträgerin

Abb. 21

§ 21