Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Früherkennungsdurchführungsgesetz
SächsFrühErDurchfG§ 7 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 1. Juni 2006
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz