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§ 7 SächsFrühErDurchfG (Sachsen) — In-Kraft-Treten

Sächsisches Früherkennungsdurchführungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 1. Juni 2006

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Georg Milbradt

Die Staatsministerin für Soziales

Helma Orosz