Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Fischereigesetz
SächsFischG§ 6 Fischereirechte in Nebengewässern
Stand: 26.08.2026
In Nebengewässern steht den Inhabern der Fischereirechte am Hauptgewässer das Fischereirecht im Verhältnis der Fläche und entsprechend der räumlichen Lage ihrer Fischereirechte zu.