Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsDolmVO · SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 233, Fsn-Nr. 304-1.1/4
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den Nachweis der fachlichen Eignung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern
9 Normen · ausgefertigt 03.04.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anträge und Mitteilungen
- § 2 Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
- § 3 Zuständige deutsche Stelle
- § 4 Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 5 Feststellung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 6 Ausgleichsmaßnahmen nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 7 Gleichwertigkeit mit der Staatlichen Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
- § 8 Vorwarnmechanismus
- § 9 Inkrafttreten
- Anlagen