Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsDolmVO · SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 233, Fsn-Nr. 304-1.1/4

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den Nachweis der fachlichen Eignung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern

9 Normen · ausgefertigt 03.04.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anträge und Mitteilungen
  3. § 2 Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
  4. § 3 Zuständige deutsche Stelle
  5. § 4 Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
  6. § 5 Feststellung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
  7. § 6 Ausgleichsmaßnahmen nach der Richtlinie 2005/36/EG
  8. § 7 Gleichwertigkeit mit der Staatlichen Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
  9. § 8 Vorwarnmechanismus
  10. § 9 Inkrafttreten
  11. Anlagen