Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Beurteilungsverordnung
SächsBeurtVO§ 7 Formulare zu den dienstlichen Beurteilungen und dem Beurteilungsbeitrag
Stand: 13.04.2024
Für die dienstlichen Beurteilungen und Beurteilungsbeiträge ist das jeweils nach den Anlagen 2 bis 5 vorgesehene Formular zu verwenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 SächsBeurtVO →
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- OVG Sachsen, 25.10.2022 – 2 A 902/20Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.