Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Bestattungsgesetz
SächsBestG§ 25 Sonderbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Unberührt bleiben
1. internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,
2. Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem See- und auf dem Luftwege,
3. Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen.