Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Bestattungsgesetz

SächsBestG

§ 26 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 8. Juli 1994

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Heinz Eggert

Der Staatsminister des Innern

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

In Vertretung

Heinz Eggert

Der Staatsminister des Innern

§ 25