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§ 25 SächsBestG (Sachsen) — Sonderbestimmungen

Sächsisches Bestattungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unberührt bleiben

1. internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,

2. Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem See- und auf dem Luftwege,

3. Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen.