Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Belegstellengesetz
SächsBelStG§ 1 Belegstellen
Stand: 26.08.2026
Belegstellen sind Plätze, die der Paarung der Königinnen mit ausgewählten Drohnen dienen und somit die Zuchtarbeit der Imker und Imkervereinigungen fördern und die Eigenschaften der Honigbienen (Bienen) im Freistaat Sachsen verbessern.