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§ 1 SächsBelStG (Sachsen) — Belegstellen

Sächsisches Belegstellengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Belegstellen sind Plätze, die der Paarung der Königinnen mit ausgewählten Drohnen dienen und somit die Zuchtarbeit der Imker und Imkervereinigungen fördern und die Eigenschaften der Honigbienen (Bienen) im Freistaat Sachsen verbessern.