Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Bergwerkseigentumsverordnung
SächsBWEVO§ 6 Grundpfandrechtsbriefe
Stand: 26.08.2026
Bei der Bildung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen ist kenntlich zu machen, dass der belastete Gegenstand Bergwerkseigentum ist.