nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 SächsBWEVO (Sachsen) — Grundpfandrechtsbriefe

Sächsische Bergwerkseigentumsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Bildung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen ist kenntlich zu machen, dass der belastete Gegenstand Bergwerkseigentum ist.