Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung
SächsBRKJubZVO§ 7 Übergangsvorschrift
Stand: 26.08.2026
Für die Gewährung von Jubiläumszuwendungen nach § 2 Nummer 4 im Jahr 2018 ist das Vorschlagsverfahren nach § 4 Absatz 2 bis zum 26. Juli 2018 abzuschließen.
Dresden, den 16. März 2011
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig