Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
SächsBQFG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den sächsischen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.