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§ 1 SächsBQFG (Sachsen) — Zweck des Gesetzes

Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den sächsischen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.