Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Architektengesetz
SächsArchG§ 12 Architektenkammer Sachsen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsArchG/12#abs-1 (1) Die Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsArchG/12#abs-2 (2) Die Architektenkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.