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§ 12 SächsArchG (Sachsen) — Architektenkammer Sachsen

Sächsisches Architektengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.

(2) Die Architektenkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.