Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft

SächsAPOAHaft

§ 8 Einführung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Einführung in der Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung soll den Anwärtern einen Einblick in die Aufgaben und die gesellschaftliche Bedeutung des Vollzuges in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen sowie Begegnungen mit den untergebrachten Personen vermitteln. Dabei sollen die Anwärter den organisatorischen Aufbau der Einrichtung, die Aufgaben der Beamten ihrer Laufbahn und die Aufgaben der anderen Bediensteten kennenlernen.

§ 7 § 9