Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
SächsAPOAHaft§ 7 Inhalt, Umfang und Gliederung der Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Inhalt, Umfang und Gliederung der einzelnen Ausbildungsabschnitte bestimmt ein durch das Staatsministerium des Innern zu genehmigender Rahmenstoffplan. Der Rahmenstoffplan wird von der Landesdirektion Sachsen im Benehmen mit dem Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung am Ausbildungszentrum Bobritzsch (Fachbereichsleiter) erstellt und fortgeschrieben.