Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
SächsAPOAHaft§ 5 Dienstbezeichnung
Stand: 26.08.2026
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerber (Anwärter) führen die Dienstbezeichnung „Anwärterin der zweiten Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen“ oder „Anwärter der zweiten Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen“.