Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
SächsAPO-BauStM-LG2.2§ 5 Auswahlverfahren
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPO-BauStM-LG2.2/5#abs-1 (1) Vor der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdient wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob der Bewerber aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten hierfür geeignet ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPO-BauStM-LG2.2/5#abs-2 (2) Das Auswahlverfahren besteht aus einem strukturierten Interview zur Bewertung der persönlichen Kompetenzen des Bewerbers und einem Fachgespräch. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die Auswahl unter den Bewerbern nach dem Bedarf und dem im Auswahlverfahren erzielten Gesamtergebnis getroffen.