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§ 5 SächsAPO-BauStM-LG2.2 (Sachsen) — Auswahlverfahren

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Vor der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdient wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob der Bewerber aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten hierfür geeignet ist.

(2) Das Auswahlverfahren besteht aus einem strukturierten Interview zur Bewertung der persönlichen Kompetenzen des Bewerbers und einem Fachgespräch. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die Auswahl unter den Bewerbern nach dem Bedarf und dem im Auswahlverfahren erzielten Gesamtergebnis getroffen.