Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
SächsAKG§ 4 Gliederung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAKG/4#abs-1 (1) Die Akademie hat folgende Klassen:
Baukunst
Bildende Kunst
Darstellende Kunst und Film
Literatur und Sprachpflege
Musik
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAKG/4#abs-2 (2) Mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst können Klassen neu strukturiert und weitere Klassen gebildet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAKG/4#abs-3 (3) Jeder Klasse steht ein Sekretär vor.