Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
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Stand: 26.08.2026
Der Sächsische Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen: