Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent

SächsAAssWBVO

§ 4 Ablauf und Organisation des Studiums

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAAssWBVO/4#abs-1 (1) Grundlage für den Ablauf des Studiums sowie die Organisation des Studienbetriebs und der Prüfungen ist die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule oder Berufsakademie.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAAssWBVO/4#abs-2 (2) Die Prüfungs- und Studienordnung enthält auch Regelungen

1. zu Unterbrechungen der Weiterbildung, insbesondere wegen Krankheit, Mutterschutz oder familiärer Pflichten,

2. zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,

3. zu Prüfungsleistungen und deren Bewertung sowie

4. zum Prüfungsverfahren.

§ 3 § 5