(1) Grundlage für den Ablauf des Studiums sowie die Organisation des Studienbetriebs und der Prüfungen ist die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule oder Berufsakademie.
(2) Die Prüfungs- und Studienordnung enthält auch Regelungen
1. zu Unterbrechungen der Weiterbildung, insbesondere wegen Krankheit, Mutterschutz oder familiärer Pflichten,
2. zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,
3. zu Prüfungsleistungen und deren Bewertung sowie
4. zum Prüfungsverfahren.