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§ 4 SächsAAssWBVO (Sachsen) — Ablauf und Organisation des Studiums

Sächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Grundlage für den Ablauf des Studiums sowie die Organisation des Studienbetriebs und der Prüfungen ist die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule oder Berufsakademie.

(2) Die Prüfungs- und Studienordnung enthält auch Regelungen

1. zu Unterbrechungen der Weiterbildung, insbesondere wegen Krankheit, Mutterschutz oder familiärer Pflichten,

2. zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,

3. zu Prüfungsleistungen und deren Bewertung sowie

4. zum Prüfungsverfahren.