Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ökokonto-Verordnung
SächsÖKoVO§ 11 Auskünfte aus dem Kompensationsflächenkataster
Stand: 26.08.2026
Die für das Kompensationsflächenkataster zuständigen Behörden erteilen den Gemeinden auf Anfrage Auskunft über die ihr Gemeindegebiet betreffenden Flächen im Kompensationsflächenkataster.